Von Johanna Lattner, M.A. Berufsanwärterin bei BNP
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bringt zahlreiche steuerliche und lohnverrechnungsrelevante Änderungen. Unter anderem wird ab 1. Oktober 2026 für bestimmte Versandhandelsumsätze eine Paketsteuer eingeführt. Betroffen sind allerdings nur Versandhändler, deren Vorjahres-Versandhandelsumsätze EUR 100 Mio. überschritten haben. Die Steuer beträgt dabei EUR 2,00 je Paket und erhöht sich durch die Umsatzsteuer im Regelfall auf insgesamt EUR 2,40.
Für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2027 wird ein progressiver Körperschaftsteuertarif eingeführt. Der allgemeine Körperschaftsteuertarif bleibt dabei unverändert bei 23 %, der Steuersatz erhöht sich lediglich für jene Einkommensteile, die EUR 1 Mio. übersteigen, auf 24 %.
Ab 2027 gilt zudem eine gesetzliche Ausschüttungsfiktion für Gesellschafter-Verrechnungskonten. Übersteigt eine Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter zum Bilanzstichtag EUR 50.000, ist der darüberhinausgehende Betrag bis zum Bilanzstichtag auszugleichen, ansonsten gilt dieser als offene Ausschüttung. Alternativ kann die Forderung in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden.
Für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag auf Realinvestitionen beschränkt. Investitionen in begünstigte Wertpapiere sind in diesem Zeitraum nicht mehr möglich.
Zudem endet die bisherige Sachbezugsbefreiung für die Privatnutzung von Elektro-Dienstfahrzeugen mit 2026. Ab 2027 beträgt der Sachbezug 0,375 % (max. 180 / Monat), ab 2028 0,625 % (max. 300 / Monat) der Anschaffungskosten.
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