Budgetbegleitgesetz 2027-2028 - Ein Auszug aus den Maßnahmen Teil 2

BNP-Steuertipp  - Oktober 2026

Anschließend an den ersten Bericht zum Thema Budgetbegleitgesetzt 2027-2028 dürfen wir noch über weitere Änderungen informieren. Mitunter wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung außerordentlich im Jahr 2027 um EUR 150 (2028 um EUR 50) erhöht, während die Geringfügigkeitsgrenze für 2027 neuerlich unverändert zum Jahr 2026 bleibt.

Ab 2027 entfallen Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale. Steuerfrei bleiben Arbeitgeberersätze für digitale Arbeitsmittel, ebenso die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomisch geeignetem Mobiliar.

Für 2026 kann der Arbeitgeber eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu EUR 500 gewähren, diese ist lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch weiterhin der Sozialversicherung sowie sämtlichen Lohnnebenkosten. Voraussetzung ist, dass die Zahlung auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht und zusätzlich zum bisherigen Entgelt geleistet wird.

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// Fortsetzung //

In der Immobilienertragsteuer gibt es auch eine Änderung (neben dem Umwidmungszuschlag, der seit 01.07.2025 gilt). Bei Grundstücken des Altvermögens werden die pauschal abzugsfähigen Anschaffungskosten reduziert. Für umgewidmete Grundstücke sinkt der pauschale Anschaffungskostenansatz von 40% auf 30%, für alle übrigen Altgrundstücke von 86% auf 80%. Dies entspricht einer effektiven Steuerbelastung von nunmehr 6% bzw. 21% (davor 4,2% bzw. 18%).

Für Elektrizitätsunternehmen wird der maximale Satz der degressiven Abschreibung für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 von 30% auf 10% reduziert. Betroffen sind Investitionen, die seit Einführung der degressiven Abschreibung bis zum 31.12.2025 angeschafft wurden.

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